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Eseltrekking
Südfrankreich
+++ individuell +++

Reisebedingungen

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuchen (BGB) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reise Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

Reisevertrag

Zahlung

Änderungen

Rücktritt

Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweis auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen späteren Mitteilungen zu achten.

Andere Veranstalter

Für Leistungen, bei denen der Veranstalter nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen ausdrücklich hingewiesen worden sein muss, haftet der durchführende Veranstalter. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet der Veranstalter auch bei Teilnahme einer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

Gewährleistung/Schadensersatz

Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Haftung

Mitwirkungspflicht

Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben, damit für Abhilfe gesorgt werden kann, soweit dies möglich. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so scheiden reiserechtliche Gewährleistungsansprüche aus.

Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

Veranstalter

Veranstalter und Ort des Vertragsabschlusses sind
Wandertouren Frankreich
Franz Schneider
820, avenue Albert Einstein
F – 34000 Montpellier

Genehmigung, in Frankreich als Reiseveranstalter tätig zu sein: Atout France IM034 17 0010

Insolenzversicherung: APST, 15 avenue Carnot, 75017 Paris


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